Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – für Ihre Website

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit in deutsches Recht um und tritt 2025 in Kraft. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Website rechtzeitig barrierefrei gestalten können.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 über die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in deutsches Recht um. Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle veröffentlichten und verfügbaren Inhalte barrierefrei zugänglich sein. Es gibt Übergangsregelungen bis Mitte 2030 (§ 38 BFSG) und in seltenen Fällen darüber hinaus.

Wichtige Ausnahmen gelten für Dokumente und Videos, die vor dem Stichtag produziert wurden, z.B. PDF-Dateien und YouTube-Videos. Diese müssen nicht unbedingt barrierefrei sein.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Grundsätzlich sind alle Betreiber von öffentlich zugänglichen Websites und Online-Shops verpflichtet, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz einzuhalten. Dies betrifft beispielsweise Unternehmen, Behörden, Non-Profit-Organisationen oder Vereine.

Betroffen sind alle Online-Shops von Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern und Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro. Ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen, die ausschließlich Dienstleistungen über ihren Shop vertreiben. Die Kontrolle erfolgt durch die Marktüberwachungsbehörden der Länder.

Banken, Personenbeförderungsunternehmen und Mediendiensteanbieter müssen ihre Webseiten nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in jedem Fall barrierefrei gestalten. Dies gilt auch für Unternehmen, die Online-Handel betreiben. Dabei geht es nicht nur um den reinen E-Commerce. Als Beispiel wird in den Leitlinien ein Friseursalon genannt, der nicht nur Haarpflegeprodukte online verkauft (E-Commerce), sondern auch eine Online-Terminvereinbarung ermöglicht.

Darunter fällt sowohl der E-Commerce im Allgemeinen als auch z.B. Terminbuchungen, Kontaktanfragen für Dienstleistungen über eine Website, auch wenn die Dienstleistung als solche nicht unter das BFSG fällt.

Wie wird eine Website barrierefrei?

Zugänglichkeit bedeutet Nutzbarkeit für alle. Sie ist ein zentraler Aspekt, den Designer, Entwickler und Content Manager berücksichtigen müssen. Ein Perspektivwechsel hilft, die Schwachstellen der eigenen Website zu erkennen.

Eine gründliche Analyse der Barrierefreiheit ist der erste Schritt. Externe Unterstützung kann hilfreich sein, wenn das notwendige Know-how im Unternehmen fehlt. Ein Beispiel ist die Erfüllung der 92 Prüfschritte, die im Gesetz verankert sind. Wer diese erfolgreich umsetzt, erhält das Prüfzeichen „Konformität gemäß BITV 2.0 / EN 301 549“.

Wichtige Maßnahmen zur Barrierefreiheit

  • Lesbarkeit: Schriftarten und -größen sollten gut lesbar und kontrastreich sein. Die Schrift sollte sich vergrößern lassen, ohne die Bedienbarkeit der Website einzuschränken.
  • Untertitel für Videos: Videos sollten auch in ihrer Ursprungssprache mit Untertiteln versehen sein.
  • Screenreader-Kompatibilität: Interaktive Elemente wie Links, Formulare und Buttons sollten im Quellcode so ausgezeichnet sein, dass sie von Screenreadern korrekt erkannt werden.
  • Barrierefreie Dokumente: PDFs und andere Dokumente sollten barrierefrei gestaltet werden.
  • Verständliche Texte: Texte sollten klar strukturiert, sprachlich korrekt und in „Leichter Sprache“ angeboten werden, um auch Menschen mit schlechten Deutschkenntnissen zu erreichen.
  • Alternativtexte für Bilder: Alle Bilder sollten mit Alternativtexten versehen werden.
  • Vielseitige Kontaktmöglichkeiten: Bieten Sie mehrere Kommunikationswege an, wie E-Mail, Telefon und persönliche Besuche.

Warum ist Barrierefreiheit eine Win-Win-Situation?

Eine barrierefreie Website erfüllt nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern bietet allen Nutzern eine positive und zugängliche Erfahrung. Dies kann dazu beitragen, neue Zielgruppen zu erreichen und die Sichtbarkeit in Suchmaschinen zu verbessern.

Die Barrierefreiheit Ihrer Website stellt sicher, dass alle Nutzer, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen, auf die Inhalte zugreifen und diese nutzen können.

Warten Sie nicht bis zum letzten Moment. Beginnen Sie jetzt mit der Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen und stellen Sie sicher, dass Ihre Website für alle Nutzer zugänglich ist. Kontaktieren Sie mich für eine umfassende Beratung und Unterstützung bei der barrierefreien Gestaltung Ihrer digitalen Angebote.