Die Genossenschaftsberater
Das deutsche Genossenschaftswesen verdankt seine Entstehung und Entwicklung vor allem den Bestrebungen von Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen. Erstmalig geregelt wurden die Genossenschaften im preußischen Gesetz vom 27.03.1867, das mit Änderungen am 04.07.1868 als Norddeutsches Bundesgesetz verkündet wurde.
Im Rahmen der Gründungsberatung erstellen die Genossenschaftsberater alle für Sie zur Gründung wichtigen Unterlagen, wie Satzung, Gründungsprotokoll und Geschäftsordnungen für die Organmitglieder.
Dabei begleiten Sie die Berater bei der Gründungsprüfung und erstellen die dafür notwendigen Planungsunterlagen.
Sehr gern beraten wir Sie zur Gründung Ihrer Genossenschaft und sind selbstverständlich für Sie da, wenn Sie weitere Fragen zur Genossenschaft haben.